Für die ambulante Heilpädagogische Therapie
- das Jugendamt (KJHG §35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, deren seelische Entwicklung behindert oder von einer Behinderung bedroht ist)
- das Sozialamt (BSHG §§39,40 Eingliederungshilfe für Kinder deren Entwicklung von einer wesentlichen oder vorübergehenden seelischen/geistigen/körperlichen Behinderung bedroht ist oder diese bereits besteht)
Für die Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie alle Krankenkassen, bei klarer medizinischer Indikation für eine Psychotherapie
www.fam-thera.de
www.ebg.de
www.fips-laden.de
www.FKH-Hubertusburg.de
www.parkkrankenhaus-leipzig.de